Hunde - Haltung, Anmeldung und Abmeldung
Die Marktgemeinde Schwarzach im Pongau weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Gemeinde an- bzw. abzumelden.
HUNDEANMELDUNG
Jeder neu angeschaffte oder zugezogene Hund ist im Gemeindeamt anzumelden. Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
• Name und Adresse der Hundehalterin bzw. des Hundehalters
• Daten des Hundes (Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Chipnummer)
• Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
• Sachkundenachweis: Bescheinigung über die positive Absolvierung der verpflichtenden Hunde-Sachkunde
• gegebenenfalls Nachweis der Registrierung in der Heimtierdatenbank
Die Anmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung sowie der Vorschreibung der Hundeabgabe.
HUNDEABMELDUNG
Eine Abmeldung ist erforderlich bei:
• Wegzug,
• Weitergabe des Hundes,
• oder Ableben des Tieres.
Die Abmeldung hat zeitnah im Gemeindeamt zu erfolgen, damit die Hundeabgabe entsprechend angepasst werden kann.
Wir erinnern daran, dass Hunde im Ortsgebiet entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten und zu beaufsichtigen sind.
Nachfolgend finden Sie die vollständige Hundehalteverordnung sowie weitere Informationen und die dazugehörigen Formulare.